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Stromgesetz: BE Netz erklärt

Am 9. Juni stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über das Stromgesetz ab. Die Vorlage ist sehr umfassend und beinhaltet viele gesetzliche Änderungen, die für den Ausbau der erneuerbaren Energien im Inland wichtig sind.

Zum einen werden finanzielle Anreize eingeführt, um den Ausbau der erneuerbaren Energien attraktiver zu machen. Einige Beispiele dafür sind:

  • Die Einführung einer Minimalvergütung für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen für gewisse Anlagen. Damit soll sichergestellt werden, dass sich die Anlagen auch bei tiefen Referenzmarktpreisen am Strommarkt über ihre Lebensdauer amortisieren lassen.
  • Die Möglichkeit, die gleitende Marktprämie auch für grosse PV-Anlagen zu wählen. Diese Prämie bemisst sich an der Differenz zwischen den Stromgestehungskosten und dem Referenzmarktpreis, sodass dank einer stabileren Vergütung mehr Planungssicherheit besteht.
  • Die Solidarisierung der Kosten für Netzverstärkungen. In ländlichen Gebieten sind die Kosten für Netzverstärkungen aufgrund der geringeren Anschlussdichte oft pro Anschluss deutlich höher als in urbanen Gebieten. Mit einer Entschädigung auf Bundesebene sollen die Kosten solidarisiert werden. Wenn die Installation einer grösseren Anlage nur mit einer Netzverstärkung möglich ist, kann die Eigentümerschaft mit 50 Fr./kW und der Netzbetreiber mit 59 Fr./kW unterstützt werden.
  • Verschiedene Boni bei der Vergütung für Photovoltaikanlagen: für steil geneigte Anlagen, für Anlagen ab 1500 m. ü. M und für Parkplatzüberdachungen

Zum anderen soll beim inländischen Ausbau der erneuerbaren Energien bewusst ein Fokus auf die Produktion im Winterhalbjahr gelegt werden. So werden beispielsweise Anreize geschaffen, um vermehrt Photovoltaikanlagen mit hoher Winterstromproduktion zu bauen, indem die Boni bei den Vergütungen für Anlagen mit einem Neigungswinkel ab 75° deutlich erhöht werden und Fassadenanlagen neu grundsätzlich keine Baubewilligung mehr benötigen.
Die Netzbetreiber werden zudem verpflichtet, in der Grundversorgung mindestens 20 % Strom aus erneuerbaren Quellen aus inländischer Produktion zu liefern.

Des Weiteren werden Anreize geschaffen, das elektrische Verteilnetz durch intelligente Steuerung zu entlasten und den Eigenverbrauch von erneuerbarem Strom zu erhöhen. Durch die Einführung von dynamischen, im Tagesverlauf variablen Stromtarifen können die Netzbetreiber finanzielle Anreize schaffen, Strom möglichst in Zeiten mit hohem Angebot zu nutzen. So können Produktion und Verbrauch besser aufeinander abgestimmt werden. Die Rückerstattung des Netznutzungsentgelts für Stromspeicher schafft zudem Anreize, Strom tagsüber zwischenzuspeichern und am Abend wieder ins Netz einzuspeisen.

Ein höherer Eigenverbrauch soll unter anderem durch eine Vereinfachung beim ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) und die Einführung von LEG (lokalen Elektrizitätsgemeinschaften) ermöglicht werden. Beim ZEV soll neu auch eine virtuelle Bilanzmessung ermöglicht werden. Das heisst, eine physische Bilanzmessung wäre nicht mehr zwingend gefordert, da durch ein Zusammenzählen der einzelnen SmartMeter eine virtuelle Summenmessung erfolgt. Damit dies möglich wird, sind die Netzbetreiber verpflichtet, die notwendige Infrastruktur zur Verfügung zu stellen.

Als Ergänzung zum ZEV kann bei einer LEG das öffentliche Verteilnetz für die Weitergabe des erneuerbaren Stroms genutzt werden. Der Produzent kann mit Abnehmern einen Energiepreis vereinbaren, zu welchem der Strom verkauft wird. Die Abnehmer bezahlen dem Netzbetreiber auf diesen Strom ein reduziertes Netznutzungsentgelt (-30 % falls nur die Niederspannungsebene in Anspruch genommen wird, -15 % falls auch die Mittelspannungsebene genutzt wird).

Die geplanten Änderungen schaffen viele neue Möglichkeiten, machen das Thema erneuerbare Stromproduktion dadurch aber auch komplexer. Gerne beraten wir Sie zu den Änderungen, die bei einer Annahme in Kraft treten, und entwickeln Lösungen zur Nutzung der neuen Möglichkeiten.

 
Stromgesetz: BE Netz erklärt
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