Neue Verordnungen zum Stromgesetz ab 2025
Die neuen Verordnungen im Stromgesetz ab 2025 bringen bedeutende Änderungen bei den Einmalvergütungen mit sich. Der Grundbeitrag für bestimmte Solaranlagen wird gesenkt, was die Attraktivität solcher Investitionen erhöht. Zusätzlich wird ein Neigungsbonus für Fassadenanlagen eingeführt, um die Nutzung von Gebäudefassaden für Solarenergie attraktiver zu machen. Neu hinzu kommt ein Bonus für die Überdachung von Parkflächen, der das Potential für erneuerbare Energien auf bisher ungenutzten Flächen erschliesst. Diese Anpassungen sollen den Solarenergieausbau fördern und die Nutzung erneuerbarer Energien in der Schweiz weiter vorantreiben.
Änderung | Beschreibung |
Grundbeitrag senken | Förderung durch reduzierte Startkosten |
Neigungsbonus erhöhen | Fassadenanlagen werden lukrativer |
Überdachungsbonus | Anreiz für Solarüberdachungen von Parkflächen |