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Neu ab 2025: vZEV und LEG

Ab 2025 können neu virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (vZEV) gebildet werden.

Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ermöglicht es Solarstromproduzenten, ihren Strom direkt an Anwohnende zu verkaufen. Ab 2025 erlaubt der virtuelle ZEV (vZEV) die Nutzung der Anschlussleitungen und der lokalen Infrastruktur für den Eigenverbrauch. Zudem können mehrere Stromzähler virtuell verrechnet werden. Der Hauptunterschied zwischen ZEV und vZEV liegt im Umkreis der Teilnehmenden: Ein ZEV hat nur einen Netzanschluss, während ein vZEV mehrere haben kann. Beide werden vom Netzdienstleister als ein Endverbraucher betrachtet, und die Stromrechnungen werden vom ZEV/vZEV-Verantwortlichen ausgestellt. Ein ZEV/vZEV kann gebildet werden, wenn die Leistung der Produktionsanlage mindestens 10 % der Anschlussleistung beträgt.

Eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ist ein Zusammenschluss von Endverbrauchern, Erzeugern erneuerbarer Energien und Speicherbetreibern, die ihren selbst erzeugten Strom innerhalb einer Gemeinschaft nutzen und teilen. Im Gegensatz zu einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) geht eine LEG über Grundstücksgrenzen hinaus und ermöglicht eine grössere Energieunabhängigkeit und Effizienz. Die Gründung einer LEG wird ab 1. Januar 2026 möglich sein.

Haben Sie Fragen zur Gründung einer ZEV, vZEV oder LEG? Gerne beraten wir Sie und unterstützen Sie bei der Anmeldung.

Neu ab 2025: vZEV und LEG
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